Isabella Laufer
Sie bringt professionelle Methoden der Sozialen Arbeit niedrigschwellig in das
Schulleben mit ein, um damit den erzieherischen und lehrstoffvermittelnden Auftrag
der Schule zu ergänzen.
Daraus können sich folgender Aufträge ableiten:
· Beratung von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern oder
Personensorgeberechtigten:
Die Themen und Intensität sind hierbei sehr unterschiedlich. Bei Bedarf kann dies eine
langfristige, pädagogische Begleitung / systemische Fallarbeit (Kooperationen mit örtlichen Fachstellen, Jugendamt etc) ergeben. Für berufstätige Eltern/Sorgeberechtigte können auch Termine in den Abendstunden angeboten werden.
· Konfliktbewältigung:
Vermittlung bei Konflikten als neutrale Person/ Begleitung und Ausbildung der
· Die Arbeit mit Klassen:
zu besonderen Themen oder bei besonderen Vorkommnissen/ Präventionsarbeit auch
unter Einbezug der örtlichen Fachstellen.
Projektbeispiel:
„Sozialtraining Klasse 5“ Im Sozialtraining wird präventiv das Sozialverhalten der
Schülerinnen und Schüler geübt. Ein intensiver Kontakt wird hiermit für den Einstieg in
den neuen Lebensabschnitt hergestellt.
· Offener Bereich mit Sozialpädagogischen Angeboten:
Das Schülercafé ist ein offenes und niedrigschwelliges Angebot. Es ist ein beliebter
Treffpunkt für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen. Zudem funktioniert das
Schülercafé durch die engagierte Mitarbeit der Schüler, beispielsweise in Form des
Thekendiensts. Das Schülercafé hat montags bis donnerstags von 12:35 bis 14:00 Uhr
geöffnet. Hinzu kommen wechselnde und zum Teil auch saisongebundene Nachmittagsangebote und regelmäßig stattfindende freizeitpädagogische Aktionen und Veranstaltungen.
· Sozialpädagogische Gruppenarbeit:
Für Schülerinnen und Schülern mit besonderem pädagogischen Bedarf kann eine soziale Gruppenarbeit durchgeführt werden. Um vorhandene Entwicklungsschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten thematisieren zu können, werden regelmäßige Gruppentermine angeboten. Die Dauer und Themen richten sich immer nach den jeweiligen Bedürfnissen der Schüler und Schülerinnen.
· Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf:
Es werden individuelle Unterstützungen bei der Berufswahl und beim Bewerbungen
Schreiben, sowie Projektarbeiten angeboten. Projektbeispiel:
„Fit 4 Future“ ist ein 3-tägiges Bewerberprojekt für die Klassen 8 in Kooperation mit über 40 Tuttlinger Firmen. Inhalte: Bewerbungen schreiben, Telefontraining, Vorstellungsgespräch zur Übung in „echten“ Firmen und Einrichtungen)
„Wie geht’s weiter?“ ist eine 3-tägige Berufsorientierung für Schüler mit besonderem
Bedarf der Klasse 9 in Kooperation mit dem Bündnis für Arbeit, der Agentur für Arbeit, den Beruflichen Schulen, der Stiftung Lernen und Fördern und den Paten auf Zeit.
· Vernetzung im Gemeinwesen:
Kooperation mit örtlichen Kooperationspartnern in verschiedenen Bereichen
Projektbeispiel:
„Generationenprojekt Jung und Alt begegnen sich“ Begegnungen (Spielenachmittag,
Schulführung, gemeinsames Kochen, Sitztänze, Basteln, Computerspiele etc.) zwischen Tuttlinger Senioren und Schillerschüler verschiedener Klassenstufen in Kooperation mit dem Haus der Senioren/ Ortsseniorenrat/ Seniorennetzwerk Tuttlingen. Soziales Engagement in der Begegnung der Generationen überzeugt die Tuttlinger Bürgerstiftung und unterstützt das Projekt
„Aktion Herzenswunsch“ Schillerschüler der Klasse 8 befragen Bewohner der
Altenpflegeheime der Stiftung St. Franziskus nach ihren Herzenswünschen und wirken bei der Erfüllung mit; weitere gemeinsame Projekte in Planung.
· Erstellung des Tuttlinger Schülertimers:
mit finanzieller Unterstützung der Firma Karl Storz Endoskope GmbH & Co. KG, durch die
eine kostenlose Ausgabe des Schülertimers möglich ist.
VON Jugendlichen, FÜR Jugendliche erstellt .Dieser informiert Jugendliche, neben seiner,
über aktuelle Themen, sowie über Adressen von Tuttlinger Beratungs- und Anlaufstellen für
Jugendliche mit Kalenderfunktion.
Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Laufer verpflichtet sich dem absoluten Datenschutz gegenüber anderen Personen. Die Gespräche und deren Inhalte sind vertrauensvoll. Die betroffenen Personen bestimmen die Weitergabe/Nichtweitergabe der Inhalte. Ausnahme: Sollte das Kindeswohl nach §8a SGB (Sozialgesetzbuch) gefährdet sein, ist er von der Schweigepflicht automatisch entbunden.